Sexuelle Belästigung
Immer wieder ist sexuelle Belästigung ein Thema in
den verschiedensten Meiden. Schreckensmeldungen von
psychisch gestörten Personen lassen vor allem besorgte Eltern aufschrecken.
Denn immer öfter sind Kinderschänder am werk. Um ihre perversen Phantasien
befriedigen zu können lauern Sie vor Kindergärten und Schulen auf, schnappen
sich Kinder auf dem Weg zum Sport oder sogar beim spielen auf der Straße vor
dem Haus.
Pädophilie werden dabei sogar
immer dreister. So vergewaltigen Sie Minderjährige sogar in der Schuleigenen
Toilette. Dieser Fall dürfte aus der Presse hinreichend bekannt sein. Oft ist
der Tod die folge der sexuellen Vergewaltigung.
Viele Kinder und Jugendlichen werden außerdem auf Dauer
missbraucht. Ob vom Vater, Onkel, Nachbar, Lehrer oder Pfarrer. Psychisch
gestörte Kinderschänder gibt es in alle Kreisen.
Nicht immer muss sexuelle Belästigung aber mit solch
schlimmen Situationen verbunden werden. Bekannt ist natürlich auch die sexuelle
Belästigung am Arbeitsplatz. In über 95 % aller Fälle sind Frauen betroffen.
Oft sorgt aufreizende Kleidung oder allgemein nur ein tolles natürliches
Aussehen für einen schnellen Griff an den Po, Bussen oder in den intimeren
Genitalbereich. Schnellstens wird dann der Chef zu rate gezogen, wenn er nicht
selber der Belästige oder die belästigte Person ist. Die Wiederherstellung des
ursprünglichen Arbeitsverhältnisses über die betroffenen Personen ist eine
äußerst schwierige Angelegenheit. In der Regel hilft nur die Entlassung einer
oder sogar beider Parteien.
Allerdings muss es nicht immer gleich zu
Handgreiflichkeiten kommen. Eine sexuelle Belästigung beginnt nach dem Gesetz
schon bei obszönen Kommentaren. Dies beginnt bei anfänglich harmlos scheinenden
Zurufen wie „Haben Sie aber einen schönen Bussen!“ und endet bei perversen,
unzumutbaren Auslegungen und bei eindeutigen sexuellen Angeboten.
Für den Arbeitgeber, der solche Kommentare oder direkte
Belästigungen vornimmt, kann es gefährlich werden. Der Arbeitsplatz ist in
einem solchen Fall so gut wie Weg. Der Chef hat die Möglichkeit sofort eine
Kündigung auszusprechen. Da Hilft auch gang zum Arbeitsschutzgericht, den die
Gesetz sind eindeutig.
Aber nicht nur der Arbeitsplatz kann gefährdet sein.
Sexuelle Belästigung kann teuer werden. Nicht selten kommt es zu
Gerichtsverhandlungen die mit hohen Forderungen enden.
Sollten Sie einmal Opfer einer sexuellen Belästigung (am
Arbeitsplatz) werden ist es wichtig sofort Anzeige zu erstatten. Zeigen Sie
keine Scharm. Belästiger dürfen
unter keinen Umständen geschützt werden. Es ist wichtig sich vor Augen zu
halten, dass es durchaus möglich ist, dass mehrere Personen belästigt werden.
Und zum Schluss noch ein weiterer Tipp. Seine Sie sich
niemals zu sicher. Vor allem dann wenn Sie mit aufreizender Kleidung am
Arbeitsplatz erscheinen. Zum einen kommt es dann natürlich eher zu sexuellen
Übergriffen, Kommentaren und hungrigen Blicken und zum anderen wird Ihnen in
diesem Fall eine gewisse „mitschuld“ erteilt. Es ist
also möglich, dass Sie mit der betroffenen Person weiterhin zusammenarbeiten
müssen, da beide Parteien einen Schuldanteil tragen und auch vor Gericht dieses
stark beachtet wird. Informieren Sie sich am besten bei Antritt einer neuen
Stelle über eine nach Chefsicht angemessene Kleidung.
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